Anmeldung Kinder/Jugendliche

 

Wie vereinbare ich ein Erstgespräch?

  • Das Erstgespräch vereinbaren Sie bitte selber über den Onlinekalender (www.doctolib.de).
    Alle freien Erstgespräche werden dort angezeigt. Wird kein Erstgespräch angezeigt, sind alle Erstgespräche bereits belegt. Dann sind keine Therapie- oder Wartelistenplätze frei.

Muss ich vorab meine Versicherung informieren?

  • Bei gesetzlich versicherten Kindern/Jugendlichen muss die Versicherung vor dem Erstgespräch nicht kontaktiert werden, aber die Versichertenkarte ist mitzubringen.
  • Privatversicherte erkundigen sich bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahmemöglichkeiten mit Ihrem Tarif: Wieviele Sitzungen werden insgesamt erstattet? Wieviele Sitzungen werden pro Jahr erstattet? Wieviel Prozent der Kosten werden übernommen? Wird die Behandlung bei nichtärztlicher Psychotherapeutin übernommen? Info mögliche Kosten
  • Selbstzahler sind nicht verpflichtet Ihre Versicherung zu informieren.

Welche Dokumente müssen vor dem Erstgespräch zur Praxis?

  • Bei unter 18 J. das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten zur Vorstellung/Behandlung
  • Der ausgefüllte Psychotherapievertrag
  • Der ausgefüllte Anmeldebogen

Wer soll zum Erstgespräch kommen?

  • Kind/Jugendliche in Begleitung von Eltern/Elternteil/Sorgeberechtige/Betreuer
  • In Ausnahmefällen ab 16 Jahre nach Absprache auch alleine.
  • Ab 18 Jahre alleine.

Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?

  • Falls vorhanden Überweisung, Vorbefunde aus früheren Diagnostiken, Klinikaufenthalten, bei Schülern das letzte Zeugnis
  • Gesetzlich versichert? Die Versichertenkarte
Wie lange dauert ein Erstgespäch?
  • Das Erstgespräch dauert etwa 25-50 Minuten.

Was kommt nach dem Erstgespräch?

  • In der Regel 2-3 weitere Diagnostiktermine (Kind/Jugendliche ohne Eltern)
  • Abschliessend 1 Bilanzgespräch (mit/ohne Kind/Jugendliche).
  • Die Diagnostiktermine und das Bilanzgespräch finden ausschliesslich vormittags statt.

Und nach dem Bilanzgespräch?

  • Das Bilanzgespräch dient dazu die Beschwerden fachlich einzuordnen und gemeinsam einen weiteren Plan zu entwickeln.
  • Manchmal kann sich sogar heraus stellen, dass die Beschwerden sich ohnehin gerade bessern und man eher noch abwartet und gar keine weiteren therapeutischen/pädagogischen Maßnahmen trifft.
  • Sollte ambulante Psychotherapie im Einzelsetting mit verhaltenstherapeutischen Schwerpunkt als Behandlungsangebot angebracht sein, können - sofern Plätze bei mir frei sind - weitere Termine zum Kennlernen und ggf.- Beginn einer Richtlinienpsychotherapie erfolgen.
  • Sollte eine Behandlung/Maßnahme inhaltlich oder organisatorisch nicht bei mir erfolgen können, besprechen wir dies, aber ich muss dann an andere Behandler/Träger verweisen. Das bedeutet die Reise wird dann woanders weiter gehen müssen. Das ist manchmal erstmal enttäuschend, muss aber sein, damit wirklich gut und passend geholfen werden kann.