Anmeldung Kinder/Jugendliche
Wie vereinbare ich ein Erstgespräch?
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Das Erstgespräch vereinbaren Sie bitte selber über den Onlinekalender (www.doctolib.de).
Alle freien Erstgespräche werden dort angezeigt. Wird kein Erstgespräch angezeigt, sind alle Erstgespräche bereits belegt. Dann sind keine Therapie- oder
Wartelistenplätze frei.
Muss ich vorab meine Versicherung informieren?
- Bei gesetzlich versicherten Kindern/Jugendlichen muss die Versicherung vor dem Erstgespräch nicht kontaktiert werden, aber die Versichertenkarte ist mitzubringen.
- Privatversicherte erkundigen sich bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahmemöglichkeiten mit Ihrem Tarif: Wieviele Sitzungen werden insgesamt erstattet? Wieviele Sitzungen werden
pro Jahr erstattet? Wieviel Prozent der Kosten werden übernommen? Wird die Behandlung bei nichtärztlicher Psychotherapeutin übernommen?
Info mögliche Kosten
- Selbstzahler sind nicht verpflichtet Ihre Versicherung zu informieren.
Welche Dokumente müssen vor dem Erstgespräch zur Praxis?
- Bei unter 18 J. das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten zur Vorstellung/Behandlung
- Der ausgefüllte Psychotherapievertrag
- Der ausgefüllte Anmeldebogen
Wer soll zum Erstgespräch kommen?
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Kind/Jugendliche in Begleitung von Eltern/Elternteil/Sorgeberechtige/Betreuer
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In Ausnahmefällen ab 16 Jahre nach Absprache auch alleine.
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Ab 18 Jahre alleine.
Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
- Falls vorhanden Überweisung, Vorbefunde aus früheren Diagnostiken, Klinikaufenthalten, bei Schülern das letzte Zeugnis
- Gesetzlich versichert? Die Versichertenkarte
Wie lange dauert ein Erstgespäch?
- Das Erstgespräch dauert etwa 25-50 Minuten.
Was kommt nach dem Erstgespräch?
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In der Regel 2-3 weitere Diagnostiktermine (Kind/Jugendliche ohne Eltern)
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Abschliessend 1 Bilanzgespräch (mit/ohne Kind/Jugendliche).
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Die Diagnostiktermine und das Bilanzgespräch finden ausschliesslich vormittags statt.
Und nach dem Bilanzgespräch?
- Das Bilanzgespräch dient dazu die Beschwerden fachlich einzuordnen und gemeinsam einen weiteren Plan zu entwickeln.
- Manchmal kann sich sogar heraus stellen, dass die Beschwerden sich ohnehin gerade bessern und man eher noch abwartet und gar keine weiteren therapeutischen/pädagogischen Maßnahmen trifft.
- Sollte ambulante Psychotherapie im Einzelsetting mit verhaltenstherapeutischen Schwerpunkt als Behandlungsangebot angebracht sein, können - sofern Plätze bei mir frei sind - weitere Termine
zum Kennlernen und ggf.- Beginn einer Richtlinienpsychotherapie erfolgen.
- Sollte eine Behandlung/Maßnahme inhaltlich oder organisatorisch nicht bei mir erfolgen können, besprechen wir dies, aber ich muss dann an andere Behandler/Träger verweisen. Das bedeutet die
Reise wird dann woanders weiter gehen müssen. Das ist manchmal erstmal enttäuschend, muss aber sein, damit wirklich gut und passend geholfen werden kann.